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Einspeisung Biogas

Netzbetreiber haben nach GasNZV § 33 (3) Nr. 3 für den Netzanschluss, neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben, auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässen zu machen. Derzeit sind keine Kapazitätsengpässe im Netzgebiet der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH vorhanden oder zu erwarten. Grundsätzlich setzt aber jede Einspeisung in das Erdgasnetz der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, analog zur Ausspeisung, eine Prüfung der örtlichen Voraussetzungen voraus.