Foto von Kabeln

Einspeisung EEG

Meldung von Photovoltaikanlagen

Seit dem 01. Januar 2009 sind Betreiber/innen von Photovoltaikanlagen gem. § 16 Abs. 2 S. 2 EEG verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.

Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Es müssen die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die ab dem  01. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird.

Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht und keine Verbindung zum Netz aufweist (Inselanlage).

Auf den folgenden Seiten halten wir Informationen rund um das Thema EEG für Sie bereit

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) - Ausfertigungsdatum: 21. Juli 2014 - Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I , S. 1066, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I, S. 2532) geändert worden ist:

Direktverbrauch des neuen EEG 2009 auf die Umsatzsteuer
Steuerrechtliche Auswirkungen des Direktverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen (§33 Abs. 2 EEG 2009)

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.

Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, können diese Neuregelung nutzen.

Das Bundesumweltministerium hat zu den Auswirkungen des Direktverbrauchs (Eigenverbrauch gem. § 33 Abs. 2 EEG 2009) auf die Umsatzsteuer eine Stellungnahme herausgegeben.

Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem folgenden Dokument dargelegt:

Datenblatt zur Anmeldung einer Eigenerzeugungsanlage (PV-Anlage, BHKW)

Installationshinweise für Einspeisemanagement bei EEG-Anlagen

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - "EEG 2014"

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2016 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - "EEG 2014"

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2017 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - "EEG 2017"