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Einspeisung KWK

Mit der Novelle des KWK-Gesetzes, die am 1.Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird die Förderung von KWK-Anlagen ausgeweitet. Ziel der Bundesregierung ist es, 2020 einen Anteil von 25% in KWK-Anlagen erzeugtem Strom an der Gesamtproduktion zu erreichen.

Das neue Gesetz unterscheidet sich wesentlich vom bisherigen. So wurden die Bestimmungen ausgeweitet und durch die Förderung von Anlagen mit über 2 MWel Stromerzeugungskapazität ergänzt.
Mit der Neuregelung wird ab 2009 nicht nur der in das Netz eingespeiste Strom vergütet, sondern auch jener, der vom Erzeuger selbst verbraucht wird.

Vergütung nach KWK-G

Bei Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vergütet werden, setzt sich die Einspeisevergütung aus folgenden Komponenten zusammen

und vermiedene Netznutzungsentgelte.