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Einspeisung

Im Rahmen des Nationalen Klimaschutzabkommens strebt die Bundesregierung im Bereich der Energiewirtschaft an, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch im Jahr 2020 mindestens 30% beträgt und danach kontinuierlich erhöht wird.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Wärmeversorgung soll im Jahr 2020 14% betragen, mehr als doppelt so viel wie heute. Auch der Anteil der biogenen Kraftstoffe soll bis 2020 auf 12% (energetisch) ansteigen. Damit soll eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 7% gegenüber dem Einsatz fossiler Kraftstoffe erreicht werden.
Langfristig, d.h. bis Mitte dieses Jahrhunderts, soll rund die Hälfte der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien bestritten werden.

Die Umsetzung soll teilweise erfolgen durch das EEG und KWK.

Für die Vergütung von eingespeister elektrischer Energie sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) die derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen.

Neue Datenlieferverpflichtungen durch Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber einer Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 100kW Erzeugungsleistung

Ab dem 1. Oktober 2021 werden deutlich mehr Erzeugungsanlagen am Redispatch teilnehmen. Zur Engpassbeseitigung müssen die Netzbetreiber dann zusätzlich alle Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Speicher ab 100 kW elektrischer Leistung einbeziehen. Dadurch kommen nicht nur auf die Netzbetreiber, sondern ebenfalls auf die die Betreiber solcher Erzeugungsanlagen neue Aufgaben zu.

Damit Redispatch 2.0 gemäß den neuen Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden kann, empfiehlt die Aschaffenburger Versorgungs GmbH als regionaler Verteilnetzbetreiber allen darin einbezogenen Anlagenbetreibern, rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen sowie frühzeitig den Austausch mit dem zuständigen Netzbetreiber zu suchen.

Ihre Aufgaben als Anlagenbetreiber

Als Betreiber einer Einspeiseanlage im Netzgebiet der Aschaffenburger Versorgungs GmbH kommen vor der Einführung von Redispatch 2.0 die folgenden neuen Aufgaben auf Sie zu:

  1. Bitte benennen Sie bis zum 15.08.2021 einen Einsatzverantwortlichen (EIV, s.u.) und einen Betreiber der Technischen Ressource (BTR, s.u.). Der EIV sollte sich zeitnah beim DataProvider „Connect+“ registrieren.
  2. Die Benennung ihres EIV und des BTR senden Sie bitte unter Nennung des Klarnamens und des BDEW Codes der jeweiligen Rolle an das Postfach: redispatch@stwab.de
  3. Stellen Sie uns als Ihrem Verteilnetzbetreiber ab dem 15.07.2021 bis spätestens zum 15.08.2021 die notwendigen initialen Stammdaten (gemäß Festlegung der BNetzA) über den DataProvider Connect+ zur Verfügung.
  4. Geben Sie bitte bei jeder Kommunikation mit Ihrem Verteilnetzbetreiber, der Aschaffenburger Versorgungs GmbH Ihre ID(´s) der Steuerbaren Ressource(n) (SR ID) an. Sie finden diese in unserem postalischen Anschreiben für Anlagenbetreiber. Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte unter: redispatch@stwab.de
  5. Sollten Sie ein Wahlrecht zum Bilanzierungsverfahren (Prognose durch VNB oder Prognose durch Netzbetreiber) haben, dann teilen Sie uns ihre Wahl per Mail an redispatch@stwab.de mit. Falls Sie sich nicht melden, übernimmt die Aschaffenburger Versorgungs GmbH die Prognosen für Ihre Anlagen.
  6. Falls aus Ihrem Anschreiben ein Wahlrecht bezüglich des Abrufprozesses (Duldungsfall oder Aufforderungsfall) und/oder des Abrechnungsverfahrens hervorgeht, teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit der initialen Datenmeldung (ab dem 15.07.2021 bis spätestens zum 15.08.2021) im XML-Format über den Datenprovider „connect+“ mit.

Ihre Marktrollen im Redispatch 2.0 im Überblick

Für einen sicheren und reibungslos funktionierenden Austausch von Informationen zur Umsetzung von Redispatch 2.0 wurden bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeweils einer sogenannten Marktrolle zugeordnet. Natürliche oder juristische Personen können hierbei mehrere Rollen einnehmen. Für Sie als Anlagenbetreiber kommen dabei die folgenden Marktrollen in Betracht:

Anlagenbetreiber

Der Anlagenbetreiber ist per Gesetz (siehe § 3 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 EEG) die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicher-Anlage betreibt. Er hat rechtliche Verpflichtungen und Ansprüche, die mit dem Anschlussnetzbetreiber vertraglich geregelt sind (bspw. für den Netzanschluss oder die Vergütung von eingespeistem Strom). Der Anlagenbetreiber ist der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) und der Einsatzverantwortliche (EIV), wenn er diese Rollen nicht an Dritte abtritt.

Betreiber der Technischen Ressource

Der BTR ist für den Betrieb einer Technischen Ressource (TR) verantwortlich. Dies kann im Redispatch-Prozess die Übermittlung von Echtzeitdaten oder meteorologischen Daten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemenge bzw. Ausfallarbeit umfassen. Die Rolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten (z. B. ein Direktvermarktungsunternehmen) mit der Wahrnehmung beauftragt.

Einsatzverantwortlicher (EIV)

Der EIV ist für die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource (TR) und die Übermittlung der Fahrpläne verantwortlich. So muss er die für den Netzbetreiber erforderlichen Daten der Anlage aktuell und vollständig gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beziehungsweise des BNetzA-Beschlusses zur Informationsbereitstellung (BK6-20-061) zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere verbindliche Informationen über den prognostizierten Anlageneinsatz und Nichtbeanspruchbarkeiten der Anlage. Der Datenaustausch wird bei uns über die Austauschplattform connect+ (Rolle des Data Providers) abgewickelt. Des Weiteren hat der EIV Aufforderungen zur Anpassung des Anlageneinsatzes zur Unterstützung des Netzbetriebes umzusetzen. Die Rolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt. Im Allgemeinen bietet sich ein Direktvermarktungsunternehmen für die Übernahme dieser Rolle an.

Es gelten die Begriffsdefinitionen nach § 3 EnWG sowie § 2 StromNZV i. V. m. den Festlegungsverfahren zu den Kommunikationsprozessen (BK6-20-059) und zur Informationsbereitstellung (BK6-20-061) der Bundesnetzagentur.

Wie geht es weiter?

Da auch Sie ein Teil des neuen Redispatch-Prozesses sein werden, bitten wir Sie vor diesem Hintergrund, sich ebenfalls zeitnah mit dem Thema zu befassen und die nötigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen.