Messstellenbetrieb
Messstellen- und Messrahmenvertrag:
Seit dem Inkrafttreten der Messzugangsverordnung (MessZV) am 23.10.2008 besteht für jeden Netz-betreiber, unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der MessZV sowie der auf dieser Grundlage ergangenen vollziehbaren Entscheidungen der Regulierungsbehöre, eine Pflicht zur Ver-öffentlichung allgemeiner Bedingungen für Messstellen- und Messrahmenverträge zum Vertragsabschluss dieser Bedingungen mit Dritten.
Die zurzeit für die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH geltenden Musterverträge und sonstigen Bedingungen sind nachfolgend veröffentlicht:
(Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der AVG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten)
Gas:
Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag GasMessstellenrahmenvertrag Gas
Anlage 2: Technische Mindestanforderungen - Gas
Anlage 3: Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Erläuterung zur Erdgasabrechnung nach Abrechnungsvorschrift G 685
Neue Anforderungen an das Verwenden von Messwerten