Netzentgelte
Netznutzungsentgelte Strom:
Nach § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die Entgelte für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die aktuell geltenden Netznutzungsentgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH sind nachfolgend veröffentlicht:
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2021
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2021
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2020
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2020
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2019
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2019
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2018
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2018
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2017
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2017
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2016
Preisblätter für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen gültig ab 01.01.2015
Preisblatt Netznutzung mit LeistungsmessungPreisblatt Netznutzung ohne Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzung Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt Netznutzung Blindstrommehrverbrauch
Hochlastzeitfenster 2015
Besondere Hinweise zu den Anzeigen nach § 19 Abs. 2 StromNEV (Individuelle Netzentgelte):
Die Anzeige von Vereinbarungen individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV durch den Letztverbraucher hat bei der für den Netzbetreiber zuständigen Regulierungsbehörde zu erfolgen. Im Fall der AVG als Netzbetreiber ist dies ausschließlich:
Regulierungskammer des Freistaates Bayern
Bayerische Landesregulierungsbehörde
80525 München
Mitteilungspflichten des Letztverbrauchers:
Lediglich bei der Nicht-Einhaltung der Anzeigekriterien innerhalb eines Kalenderjahres ist der Letztverbraucher verpflichtet, dies der Regulierungskammer des Freistaates Bayern im Folgejahr bis zum 30.06. schriftlich anzuzeigen.
Ein Nachweis über die Einhaltung der Anzeigekriterien hat nicht zu erfolgen.
Genehmigte individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEVIndividuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV:
Sofern ein Netzkunde sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt, werden für diese singulär genutzten Betriebsmittel gesonderte Entgelte festgelegt.
§ 19 Abs. 3 StromNEV