Verträge
Netzanschlussvertrag:
Nach § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die Bedingungen und Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Die zurzeit für die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH geltenden Musterverträge und sonstigen Bedingungen für den Netzzugang sind nachfolgend veröffentlicht:
(Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der AVG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten)
Netzanschlussvertrag Strom - NiederspannungAnlage 2 Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers Niederspannung
Anlage 7 zum Netzanschlussvertrag nach NAV
Netzanschlussvertrag Strom - ab Mittelspannung
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers zum Netzanschlussvertrag (Anlage 1)
Beschreibung der Anschlussstelle, des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen (Anlage 3)
Anschlussnutzungsvertrag Strom - ab Mittelspannung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) ab Mittelspannung (AGB Anschluss; Anlage 4)
Lieferantenrahmenvertrag:
Lieferanten-Rahmenvertrag zur NetznutzungAnlage a1 - Preisblatt Kunden ohne Leistungsmessung
Anlage a2 - Preisblatt Kunden mit Leistungsmessung
Anlage a3 - Preisblatt Konzessionsabgabe und Umlagen
Anlage a4 - Preisblatt Blindstrommehrverbrauch
Anlage b - Kontaktdatenblatt
Anlage c - EDI-Rahmenvereinbarung
Anlage d - Sperrung
Anlage - Preisblatt für Sperr- und Einschaltkosten Strom
Anlage e - Zuordnungsvereinbarung
Netznutzungsvertrag:
NetznutzungsvertragAnlage a1 - Preisblatt Kunden ohne Leistungsmessung
Anlage a2 - Preisblatt Kunden mit Leistungsmessung
Anlage a3 - Preisblatt Konzessionsabgabe und Umlagen
Anlage a4 - Preisblatt Blindstrommehrverbrauch
Anlage b - Kontaktdatenblatt
Netzengpässe:
Betreiber von Stromnetzen sind gemäß § 15 StromNZV verpflichtet, Engpässe in ihrem Netz auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Diese Pflicht umfasst:
- die prognostizierte Dauer nach Engpassstellen
- die technisch verfügbare Gesamtkapazität des betroffenen Abschnitts
- die Übertragungsrichtung, in der der Engpass aufiritt
Im Netzgebiet der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH bestehen zur Zeit keine Netzengpässe