Heizung mit Geld, Sparschwein und Thermometer

Wissenswertes zum Heizungsgesetz (GEG)

Auswirkungen auf Ihre Heizungsanlagen durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im September 2023 im Bundestag verabschiedet.
Im Zuge der Debatte um das GEG kursierten und kursieren nach wie vor Fehlinformationen. Zudem wurde der ursprüngliche Entwurf so stark abgeändert, dass viele der sich im Umlauf befindenden Inhalte nicht mehr aktuell sind. Daher geben wir in der folgenden Broschüre einen Überblick, welche Vorgaben zur Wärmeversorgung in Gebäuden konkret gemacht werden und wie diese erfüllt werden können.

Außerdem beantworten wir die wichtigsten Fragen zu kommunalen Wärmeplanung in Aschaffenburg. 

Wie werden die Aschaffenburger Haushalte mit Wärme versorgt?

Ca. 74% aller Haushalte in Aschaffenburg werden aktuell mit Erdgas beheizt! Jedoch gibt es ein bestehendes Fern- und Nahwärmenetz. Das Fernwärmenetz gespeist aus dem Biomasseheizkraftwerk in Leider wurde in den letzten 10 Jahren ausgebaut, ist aber räumlich und auch von seiner Leistung begrenzt.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine Kommune. Sie ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse, die als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen dient, die auf erneuerbare Energien setzen. Dabei werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. 

Die Stadtverwaltung und die AVG müssen mit Hilfe von Beratern und Ingenieurbüros eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Die kommunale Wärmeplanung beginnt mit der Erhebung des Ist-Zustands der Gebäude, der Energieinfrastruktur und des Energieverbrauchs.

Dann folgt eine Potentialanalyse: Wo soll Fernwärme ausgebaut werden? Mit welcher Wärmequelle? Wo ist eine Wärmepumpe die bessere Lösung? Wie sehen die Lösungen für die Quartiere/Stadtteile aus?
Sie führt zu der Entwicklung eines Zielszenarios in der Stadt Aschaffenburg für einen Klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040. Für die Umsetzung benötigt werden konkrete Maßnahmen mit einem Zeitplan und Prioritäten.

Wann erfahre ich, ob mein Haus an eine Fern- oder Nahwärmeleitung angeschlossen werden könnte?

Die kommunale Wärmeplanung hat bereits begonnen. Ein erster Abschlussbericht des zuständigen Fachbüros ist Mitte 2025 zu erwarten. Darauf folgen die Beteiligung der Öffentlichkeit und ein Beschluß des Stadtrats. Die Bekanntmachung der kommunalen Wärmeplanung wird spätestens zum 30.06.2028 erfolgen, das entspricht der gesetzlichen Frist.