Regionaler Omnibusbahnhof Aschaffenburg

Allgemeines zum ÖPNV in der Stadt

Pünktlich und zuverlässig ans Ziel kommen

Öffentliche Verkehrsmittel in Aschaffenburg

Wir machen gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Bayerischer Untermain (VAB) den Personennahverkehrt in und um Aschaffenburg zu einer echten Alternative zum Auto. Alle 15 Stadtbuslinien haben eine feste und durchgehende Taktung, so dass sie pünktlich und zuverlässig an ihr Ziel kommen. Ein besonderes Anliegen ist uns die hohe Servicequalität: freundliche Busfahrer oder dynamische Anzeigetafeln an zentralen Innenstadthaltestellen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Übrigens: Im VAB-Gebiet bedienen neben den Stadtbussen der Stadtwerke Aschaffenburg (Linien 1-12/16, 14 und 21) auch die Betreiber VU (Verkehrsgesellschaft mbH Untermain) und KVG (Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH) mehrere Buslinien in und um Aschaffenburg. Falls Sie ein Anliegen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem jeweils zuständigen Busbetreiber auf.

Ansprechpartner

Kundenzentrum am ROB

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 16:00 Uhr

Frau Kristina Bach

Rufnummer: 06021 150-6666
E-Mail: kristina.bach@stwab.de

Herr Ali Cörten

Rufnummer: 06021 150-6666
E-Mail: ali.coerten@stwab.de

Betriebsleitung ÖPNV

Herr Wolfgang Kuhn

Rufnummer: 06021 391-261
E-Mail: wolfgang.kuhn@stwab.de

Verkehrsplanung ÖPNV

Frau Svenja Bachmann

Rufnummer: 06021 391-264
E-Mail: svenja.bachmann@stwab.de

Fahrdienstleitung / Leitstelle ÖPNV

Busleitstelle

Rufnummer: 06021 391-369

Herr Frank Daniel

Rufnummer: 06021 391-468
E-Mail: frank.daniel@stwab.de

Herr Frank Meyer

Rufnummer: 06021 391-360
E-Mail: frank.meyer@stwab.de

Tarif / Vertrieb/ Abrechnung ÖPNV

Herr Tino Fleckenstein

Rufnummer: 06021 391-135
E-Mail: tino.fleckenstein@stwab.de

Marketing / Unfälle / Beschwerden / Anregungen ÖPNV

Teresa Brunner

Rufnummer: 06021 391-231

Selina Schmitt

Rufnummer: 06021 391-262

Regionaler Omnibus Bahnhof (ROB)

Der Regionale Omnibusbahnhof in der Ludwigstraße 8 ist einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Aschaffenburgs. Der über 150 Jahre alte Mittelteil, der 1854 als Güterbahnhof in Betrieb genommen und 2008 renoviert wurde, ist übersichtlich, modern, leistungsfähig, sicher und behindertengerecht.
Die Wege zu den Anschlussbussen sind kurz, das Überqueren von Straßen ist nicht nötig. Auch der Anschluss an andere Verkehrsmittel ist gewährleistet. So können Fahrgäste beispielsweise die Bahn, Leihfahrräder die nahe gelegenen Parkplätze und Parkhäuser sowie Taxis und den Anruf-Sammel-Transport (AST) benutzen. Im ROB ist das Kundenzentrum der VAB von Montag bis Mittwoch zwischen 9 und 17 Uhr, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr und Freitag 09:00 - 16:00 Uhr für Sie da.

Bild vom Bahnhof

Fahrradmitnahme

Erweiterte Beförderungsbedingungen für die Fahrradmitnahme in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg

Kostenlose Fahrradmitnahme zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr; an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig

In Erweiterung der VAB-Beförderungsbedingungen (§ 12 Beförderung von Sachen) gelten bei der Fahrradmitnahme folgende Bestimmungen:

  • Die Fahrradmitnahme zu den o.g. Zeiten ist nur in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg möglich und setzt voraus, dass im mittleren Einstiegsbereich ausreichend Platz vorhanden ist, bzw. ein ungehinderter Ausstieg von Fahrgästen möglich ist.
  • Es können maximal zwei Fahrräder in einem Bus mitgenommen werden.
  • Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
  • Rollstuhlfahrer und Kinderwägen haben Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.
  • Der Fahrgast ist für den sicheren Halt seines Fahrrades unmittelbar nach dem Zustieg selbst verantwortlich.
  • Der Fahrgast haftet für eventuelle Schäden, die durch nicht ausreichende Sicherung seines Fahrrades entstehen.
  • Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen die Haftung für eventuelle Schäden am Fahrrad generell aus.

Mitnahme von E-Scootern

Erweiterte Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg:

Zusammengeklappte E-Scooter zählen als Handgepäck, es erfolgt also die kostenfreie Mitnahme zu allen Zeiten.

Nicht zusammengeklappte E-Scooter werden Montags bis Freitags ab 9:00 Uhr; und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig mitgenommen.

In Erweiterung der VAB-Beförderungsbedingungen (§ 12 Beförderung von Sachen) gelten bei der Mitnahme von nicht zusammengeklappten E-Scootern folgende Bestimmungen:

  • Die Mitnahme zu den o.g. Zeiten ist nur in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg möglich und setzt voraus, dass im mittleren Einstiegsbereich ausreichend Platz vorhanden ist, bzw. ein ungehinderter Ausstieg von Fahrgästen möglich ist.
  • Es können maximal zwei E-Scooter in einem Bus mitgenommen werden.
  • Rollstuhlfahrer und Kinderwägen haben Vorrang vor der Beförderung von E-Scootern.
  • Der Fahrgast ist für den sicheren Halt unmittelbar nach dem Zustieg selbst verantwortlich.
  • Der Fahrgast haftet für eventuelle Schäden, die durch nicht ausreichende Sicherung seines E-Scooters entstehen.
  • Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen die Haftung für eventuelle Schäden generell aus.

Fahrgastrechte

Ihre Fahrgastrechte im Omnibusverkehr

Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtung 

Die Stadtwerke Aschaffenburg sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Stadtwerke Aschaffenburg sind Mitglied des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV), der mit seiner Landesgruppe Bayern die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern betrieben hat. Diese Ombudsstelle hat ihre Tätigkeit zum 30. November 2016 eingestellt. Seitdem steht Ihnen für Schlichtungsfälle die Schlichtungsstelle für den öffentlicher Personenverkehr e. V. (söp) in Berlin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verbesserungswünsche

Ihre Meinung ist uns wichtig, denn zufriedene Kunden stehen bei uns an erster Stelle. Unser Qualitätsmanagement arbeitet stetig an der Verbesserung des ÖPNV in Aschaffenburg. Sie können uns dabei entscheidend unterstützen, indem Sie uns Ihre Anregungen offen und direkt mitteilen.
Nutzen Sie dazu bitte den „Mängelmelder“ in der Stadtwerke-App

Antragsformulare

Um Ihren Antrag umgehend bearbeiten zu können beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Bei Minderjährigkeit des Fahrgastes muss der gesetzliche Vertreter den Antrag für das Abonnement stellen
  • Persönliche Fahrkarten werden nur mit Passbild ausgestellt und sind nicht übertragbar
  • Azubi/Schüler/Studenten benötigen einen Ausbildungsnachweis (Berechtigung siehe Tarif- und Beförderungsbedingungen der VAB - Punkt 0.7)
  • Anträge können nur unterschrieben bearbeitet werden
  • Um bei Rückfragen Ihren Antrag dennoch umgehend zu bearbeiten, ist die Angabe der Telefonnummer unter der sie tagsüber erreichbar sind oder Ihre E-Mail-Adresse wichtig.

Alternativ zu diesem Antrag als pdf kann man die VAB-Kundenkarte online im Serviceportal der Stadtwerke beantragen. Unter dem Punkt Online Service > Mobilität

Die VAB-Kundenkarte dann einmal im Jahr im Kundenzentrum am ROB abholen.

Um Ihren Antrag umgehend bearbeiten zu können beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kundenkarten werden nur mit Passbild ausgestellt und sind nicht übertragbar
  • Azubi/Schüler/Studenten benötigen einen Ausbildungsnachweis (Berechtigung siehe Tarif- und Beförderungsbedingungen der VAB - Punkt 0.7)
  • Anträge können nur unterschrieben bearbeitet werden

Ansprechpartner

VAB-Kundenzentrum
Ludwigstr. 8
63739 Aschaffenburg

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch: 09:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 16:00 Uhr

Tel.: 06021 150-6666
E-Mail: info@vab-info.de
www.vab-info.de

Tarif- und Beförderungsbedingungen

Die Stadtwerke Aschaffenburg, die Verkehrsgesellschaft mbH Untermain, die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH und die DB Regio AG haben sich am 01. November 1995 zu einer Verkehrsgemeinschaft, der VAB (Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain) zusammengeschlossen.

Erweiterte Beförderungsbedingungen

Erweiterte Beförderungsbedingungen für die Fahrradmitnahme in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg

Kostenlose Fahrradmitnahme zu folgenden Zeiten:

Montags bis Freitags ab 9:00 Uhr; Samstags,  Sonn- und Feiertags ganztägig

In Erweiterung der VAB-Beförderungsbedingungen (§ 12 Beförderung von Sachen) gelten bei der Fahrradmitnahme folgende Bestimmungen:

  • Die Fahrradmitnahme zu den o.g. Zeiten ist nur in den Bussen der Stadtwerke Aschaffenburg möglich und setzt voraus, dass im mittleren Einstiegsbereich ausreichend Platz vorhanden ist, bzw. ein ungehinderter Ausstieg von Fahrgästen möglich ist.
  • Es können maximal zwei Fahrräder in einem Bus mitgenommen werden.
  • Lastenräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
  • Rollstuhlfahrer und Kinderwägen haben Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.
  • Der Fahrgast ist für den sicheren Halt seines Fahrrades unmittelbar nach dem Zustieg selbst verantwortlich.
  • Der Fahrgast haftet für eventuelle Schäden, die durch nicht ausreichende Sicherung seines Fahrrades entstehen.
  • Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen die Haftung für eventuelle Schäden am Fahrrad generell aus.

Verbot der Mitnahme von Elektro-Scootern.

 

Hinweis bei Beschwerden

Wir sind Mitglied des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V., der mit seiner Landesgruppe Bayern die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern betreibt. Diese Ombudsstelle ist jedoch nicht als Verbraucherschlichtungsstelle nach dem VSBG anerkannt. Daher sind wir gerade dabei, gemeinsam mit anderen Unternehmen des VDV eine Schlichtungsstelle Süd zu gründen, die die Voraussetzungen des VSBG erfüllt und als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird. Bis dahin können Sie sich noch nicht an eine für uns zuständige Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG wenden. Gleichwohl steht Ihnen die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.