Hand hält symbolische Glühbirne mit Icons zum Thema Energie

Wissenswertes zur CO2-Steuer

Was ist die CO₂-Steuer?

Die CO₂-Steuer (oder auch CO₂-Abgabe) soll nach den Vorgaben der Bundesregierung helfen klimafreundliches Verhalten zu fördern, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Begrenzung der Nutzung klimaschädlicher Energien wie Kohle, Benzin, Diesel, Erdgas und Ähnlichem.

Das erste Land, das zusätzliche Steuern auf den Ausstoß von Emissionen erhob, war Finnland im Jahre 1990. Bis zum Jahr 2019 übernahmen 29 europäische Staaten bzw. Regionen ebenfalls eine CO₂-Steuer. Die Bundesregierung in Deutschland beschloss die Besteuerung der CO₂-Emissionen im September 2019, das Konzept wurde im Rahmen eines Klimapaketes ausgearbeitet und im Januar 2021 beschlossen 1.

Verbraucher zahlen somit seit 2021 beim Heizen mit Öl und Gas sowie beim Tanken die CO₂-Steuer.

Wie hoch ist der CO₂-Preis?

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass die CO₂-Abgabe schrittweise ab 2021 bis 2026 angehoben wird. Für 2021 betrug der CO₂-Preis pro Tonne 25 Euro, für 2022 30 Euro pro Tonne.
Aufgrund der Energiepreiskrise hat die Bundesregierung die Erhöhung des CO₂-Preises 2023 um ein Jahr verschoben, d. h. 2023 beträgt der CO₂-Preis – wie auch in 2022 – 30 Euro pro Tonne. Geplant ist laut Bundesregierung die Erhöhung des CO₂-Preises 2024 auf 45 Euro, 2025 soll der Preis bei 50 Euro liegen und laut „Handelsblatt“ 2026 bei 65 Euro. 3

Was bedeutet die CO₂-Steuer für Mieter und Vermieter?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 – je nach Energieeffizienz des Gebäudes, an der CO₂-Steuer beteiligen müssen 2. So lässt sich genau ermitteln, wie viele CO-Emisssionen eine Immobilie und deren Heizung beim Einsatz von Öl und Gas in die Umwelt abgeben. Je schlechter ein Haus gedämmt ist, je schlechter z. B. eine Heizung oder die Fenster sind, umso mehr Energie ist einzusetzen und desto mehr Emissionen entstehen. 4

Dafür wurde seitens der Bundesregierung ab Januar 2023 ein 10-Stufenmodell beschlossen, Hierdurch wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO-Austoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter verknüpft.

Vermieter/innen werden daher gebeten, die CO-Steuer ihrer Mieter/innen, sofern deren Gasbezug eigenständig über einen Versorger abgerechnet wird, selbst bei den Mieter/innen anzufragen.

Das 10-Stufen-Modell (s. u. ) und alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220403-fairness-bei-den-co2-kosten-bmwk-bmwsb-und-bmj-einigen-sich-auf-gerechte-verteilung.html

 

 

 

 

 

 

 

Wo finde ich die CO₂-Steuer auf meiner AVG Gas-Abrechnung?

Um der gesetzlichen Regelung künftig besser Rechnung zu tragen und Ihnen ggf. die Arbeit zu erleichtern, ist nun ab sofort auf Ihrer Gasabrechnung zur Berechnung Ihres Verbrauches neben dem Arbeitspreis- und Grundpreis die CO₂-Steuer separat ausgewiesen. Bitte prüfen Sie dazu die Seite „detaillierte Angaben zur Rechnung“ Ihrer Jahres/Endabrechnung (Vorder- und Rückseite).

Wo erhalte ich Hilfe bei der genauen Berechnung der CO₂-Steuer in den Nebenkosten?

Wir als Lieferant sind verpflichtet, die CO₂-Steuer auszuweisen. Im Internet finden Sie nach der Suchmaschineneingabe der Stichwörter „CO₂ Steuer Berechnung“ weitere Informationen. Andernfalls bitten wir Sie sich an Ihre Hausverwaltung oder einen Abrechnungsdienstleister Ihrer Wahl zu wenden. Die AVG führt keine Nebenkostenabrechnung für Sie durch.

Quelle: https://www.uhrig-bau.eu/lexikon/co2-steuer/

2 Quelle: https://www.techem.com/de/de/digital-services/co2-kosten-rechner?CID=paidsearch:paid:google:ta:nb_co2:content:co2%20steuer%20f%C3%BCr%20vermieter:keyword_info_co2:nr:220207&gad=1&gclid=EAIaIQobChMI39m2qLXygAMVCphRCh0WrwhFEAAYASAAEgJpgvD_BwE

 Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/co2-preis-energie-100.html

4 Quelle: https://www.infranken.de/ratgeber/wohnen/energie-umwelt/ab-2023-co2-kosten-teilen-sich-unter-mieter-und-vermieter-das-10-stufen-modell-art-5436776