Mann am Handy am Bahnhof

AGBs des Stadtwerke-Wlans

Nutzungsbedingungen für die kostenfreie Nutzung des Stadtwerke-WLANs

1. Gegenstand der Nutzung

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des WLAN der AVG, Werkstraße 2, 63739 Aschaffenburg (Registergericht Aschaffenburg HRB Nr. 7842) in Aschaffenburg.

1.2 Die AVG stellt den Besuchern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) das WLAN kostenfrei zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung des WLAN sind die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Die Anerkennung erfolgt über das Setzen eines Häkchens auf der bei der Verbindung mit dem WLAN-Netz angezeigte Portalseite. Mit der Anerkennung wird dem Nutzer die unter 2.3 definierte Internetnutzungszeit zur Verfügung gestellt.

2. Leistungen der AVG

2.1 Der Nutzer erhält durch die AVG im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Zugang zum Internet. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem WLAN und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer abhängig. Für die Nutzung von WLAN ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop, Smartphone, E-Book etc.) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11n Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.

2.2 Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt. Es kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. Der Nutzer kann keinen Anspruch auf Zugang zum Internet geltend machen. Der Internetzugang über WLAN unterliegt darüber hinaus Einschränkungen. Es können nicht alle Webseiten aufgerufen werden. Mit Hilfe extern gepflegter Filterlisten werden unerwünschte Inhalte gesperrt. Der Nutzer erhält dazu eine entsprechende Info beim Aufrufen einer gesperrten Seite.

2.3 Ab der ersten Verbindung zum WLAN hat der Nutzer pro Tag eine Nutzungszeit von maximal 8 Stunden. Teilnutzungszeiten werden aufsummiert. Danach erfolgt eine Zwangstrennung (Session Time Out). Eine erneute Einwahl ist danach erst am nächsten Tag möglich.

2.4 Ein Anspruch auf Nutzung des WLAN besteht nicht.

3. Sicherheit

3.1 Die kabellose Datenübertragung zwischen dem WLAN und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Bei Internetangeboten Dritter ist die Verschlüsselung der Übertragung grundsätzlich vom Anbieter abhängig. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels WLAN zu übertragenden Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.

3.2 Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung von WLAN zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich.

4. Pflichten und Obliegenheiten der Kunden

4.1. Der Nutzer hat insbesondere folgende Pflichten:

4.1.1. Dem Nutzer ist es nicht gestattet seinen WLAN-Zugang durch Dritte nutzen zu lassen.

4.1.2 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere: - der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming);

  • Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze;
  • die Übertragung ausführbarer Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner anderer Nutzer;
  • die Nichtbeachtung von Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte;
  • die Störung, Veränderung oder Beschädigung von WLAN ebenso wie anderer Netze;
  • das Abhören von Verbindungen Dritter.

4.1.3 Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der AVG schädigen können.

4.1.4 Es obliegt dem Nutzer, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit seine Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.

4.2 Der Nutzer stellt die AVG und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von WLAN und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von WLAN verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der AVG.

4.3 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten erheblich, so ist die AVG berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu WLAN umgehend zu sperren.

5. Verantwortung für Inhalte

5.1 Der Nutzer ist für die Inhalte, welche er über WLAN abruft, über WLAN einstellt oder die er in irgendeiner Weise über WLAN verbreitet, gegenüber der AVG und Dritten selbst verantwortlich.

5.2 Die AVG stellt über WLAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die AVG. Insbesondere überprüft die AVG nicht, ob eine Schaden verursachende Software (z.B. Viren) enthalten ist. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über WLAN nutzt, fremde Inhalte im Sinne des §10 Telemediengesetz.

6. Sonstige Bedingungen

6.1 Die Haftung der AVG für etwaige Vermögensschäden der Nutzer richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

6.2 Für sonstige Schäden der Nutzer haftet die AVG nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn es sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Dabei ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Es gilt deutsches Recht.

Kontakt

Fragen, Wünsche und Anregungen bitte per Mail an support@stadtwerke-wlan.de

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