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E-Mobilität

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen (Wallboxen)

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von bis zu 12 kVA sind meldepflichtig und müssen der AVG zur Information mitgeteilt werden. Ausschlaggebend ist dabei die addierte Anschlussleistung aller Ladeeinrichtungen, die an Ihrem Netzanschluss angeschlossen sind.

Beispiel 1:
Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert, beträgt die Summenbemessungsleistung 22 kVA. Die zusätzliche Ladeeinrichtung ist melde- und genehmigungspflichtig.
 
Beispiel 2:
Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert und durch ein Leistungsmanagement auf eine maximale Netzentnahmeleistung von insgesamt 11 kVA begrenzt, beträgt die Summenbemessungsleistung der beiden Ladeeinrichtungen 11 kVA. Die zusätzliche Ladeeinrichtung ist lediglich meldepflichtig.

Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen (Wallboxen)

Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die AVG der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können, oder ob weitere Maßnahmen vorgenommen werden müssen.

Achtung: Ladeeinrichtungen >12 kVA können nur durch einen im Installateursverzeichnis der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH eingetragenen Elektrofachbetrieb angemeldet werden.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Sofern sich die Gesamtleistung der Ladeeinrichtungen an Ihrem Netzanschlusspunkt nicht über 12kVA beläuft, kann die Ladeeinrichtung nach der Anmeldung in Betrieb genommen werden.

Bei einer Gesamtleistung der Ladeeinrichtungen an Ihrem Netzanschlusspunkt über 12kVA bedarf es einer Prüfung der Anschlusssituation durch unsere technische Planung. Nach durchgeführter Prüfung erhalten Sie von uns eine Antwort.