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Messstellenbetrieb

Messstellenverträge

Seit dem Inkrafttreten der Messzugangsverordnung (MessZV) am 23.10.2008 besteht für jeden Netzbetreiber, unter Beachtung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der MessZV sowie der auf dieser Grundlage ergangenen vollziehbaren Entscheidungen der Regulierungsbehöre, eine Pflicht zur Veröffentlichung allgemeiner Bedingungen für Messstellen- und Messrahmenverträge zum Vertragsabschluss dieser Bedingungen mit Dritten.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet.

Die zurzeit für die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH geltenden Musterverträge und sonstigen Bedingungen sind nachfolgend veröffentlicht:

(Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der AVG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten)

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