Collage mit Gasnetz-Themen

GeLi Gas

Datenaustausch

Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI):

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fordert aus umsatzsteuerlichen Gründen für die elektronische Abrechnung der Netznutzung per INVOIC-Verfahren den Abschluss eines EDI-Rahmenvertrages, sofern nicht beide Vertragspartner die qualifizierte elektronische Signatur praktizieren (§ 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz). 

Gemäß Ziffer 10 des Beschlusses der Beschlusskammer 6 (Az: BK6-06-009) der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StromNZV sieht es die Bundesnetzagentur als geboten an, die Festlegung der Datenformate und Geschäftsprozesse als Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages zu berücksichtigen. 

Der BDEW hat einen aktuellen Mustervertrag über den Datenaustausch erstellt. Dieser BDEW-Mustervertrag wurde um die technischen und kaufmännischen Rahmendaten ergänzt:

Der Versand der EDIFACT-Nachrichten erfolgt in der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version.

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Zertifikate für den Marktdatenaustausch